Die HOLZRING-Zentralregulierung
Als Verbundgruppe für den Holzgroßhandel organisiert der HOLZRING die Zentralregulierung zwischen unseren Vertragslieferanten und Gesellschaftern. Bestellung und Warenlieferung erfolgen weiterhin direkt zwischen Lieferant und Gesellschafter – die Rechnungsabwicklung und Zahlung wird zentral zu festen Regulierungsterminen gebündelt.
Dabei übernimmt unsere zentralregulierende Bank das Delkredere — unlimitiert und uneingeschränkt. Lieferanten haben damit einen bonitätsstarken Schuldner statt vieler Einzelrisiken, Gesellschafter einen Gläubiger statt vieler. Das bringt beiden Seiten klare Vorteile:
- Für unsere Gesellschafter: eine Sammelabrechnung statt vieler Einzelzahlungen, spürbar weniger Verwaltungsaufwand und verlässliche Planbarkeit der Liquidität.
- Für unsere Lieferanten: pünktliche Zahlung in einer Summe sowie volle Absicherung des Zahlungsausfallrisikos durch unseren Bankpartner.
Beide Seiten profitieren von vereinfachter Buchhaltung, planbarem Zahlungsverkehr und reduziertem Ausfallrisiko. Für die technische Abwicklung – von der Rechnungsverarbeitung bis zum elektronischen Rechnungsaustausch – setzen wir auf einen spezialisierten Partner mit langjähriger Erfahrung im Belegmanagement. Diese administrative Vereinfachung des Zahlungsverkehrs ist eine der zentralen Leistungen, mit denen der HOLZRING die Wertschöpfung zwischen Industrie und Handel verschlankt und allen Marktpartnern im Netzwerk Planungssicherheit gibt.
Der Prozess
Beidseitiger Nutzen
Für Lieferanten
✓ Ein-Adressaten-Logik
✓ gesicherte Zahlungsströme
✓ planbares Mahnverhalten
✓ unlimitiertes Delkredere durch die zentralregulierende Bank
✓ keine Organisationskosten
Für Gesellschafter
✓ Einheitliche Abrechnung
✓ vereinfachte Skonto-Nutzung
✓ deutlich weniger Buchhaltungsaufwand
✓ konsolidierte Lieferantendaten
✓ zertifizierte Bonusabrechnung
Ihre Experten für Zentralregulierung
Kaufmännischer Leiter
T +49 (421) 22315-18
E roehrs(at)holzring.de
Assistenz kaufmännische Leitung
T +49 (421) 22315-27
E reinhardt(at)holzring.de
Assistenz kaufmännische Leitung
T +49 (421) 22315-14
E labitzke(at)holzring.de
FAQ
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Wie sind Bonitätslimits geregelt?
Die zentralregulierende Bank übernimmt das Delkredere unlimitiert und uneingeschränkt für gelistete Lieferanten gegenüber den Gesellschaftern. Das bedeutet für Lieferanten: volle Absicherung ihres Zahlungsausfallrisikos, ganz ohne Obergrenze. Sie müssen sich weder um die Bonität einzelner Gesellschafter noch um mögliche Zahlungsausfälle sorgen – ihre Forderungen sind in jedem Fall vollständig geschützt. So schafft die Zentralregulierung eine verlässliche Grundlage für eine langfristige, risikofreie Zusammenarbeit mit dem HOLZRING-Netzwerk.
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Welche Skonto-Konditionen gelten?
Skonto- und Zahlungskonditionen werden in den Rahmenvereinbarungen zwischen Lieferant und der zentralregulierenden Bank vereinbart und gelten einheitlich für alle Gesellschafter, die über die Zentralregulierung abrechnen.
Sollten einzelne Gesellschafter bereits vor Aufnahme eines Lieferanten in das HOLZRING-Netzwerk individuell bessere Skontosätze vereinbart haben, bleiben diese bestehen und gelten auch weiterhin. Das gilt gleichermaßen für neue Gesellschafter, die dem HOLZRING-Netzwerk beitreten: Auch sie profitieren von bereits bestehenden, individuell besseren Skontosätzen.