Die HOLZRING-Zentralregulierung

Als Verbundgruppe für den Holzgroßhandel organisiert der HOLZRING die Zentralregulierung zwischen unseren Vertragslieferanten und Gesellschaftern. Bestellung und Warenlieferung erfolgen weiterhin direkt zwischen Lieferant und Gesellschafter – die Rechnungsabwicklung und Zahlung wird zentral zu festen Regulierungsterminen gebündelt. 

Dabei übernimmt unsere zentralregulierende Bank das Delkredere — unlimitiert und uneingeschränkt. Lieferanten haben damit einen bonitätsstarken Schuldner statt vieler Einzelrisiken, Gesellschafter einen Gläubiger statt vieler. Das bringt beiden Seiten klare Vorteile: 

  • Für unsere Gesellschafter: eine Sammelabrechnung statt vieler Einzelzahlungen, spürbar weniger Verwaltungsaufwand und verlässliche Planbarkeit der Liquidität. 
  • Für unsere Lieferanten: pünktliche Zahlung in einer Summe sowie volle Absicherung des Zahlungsausfallrisikos durch unseren Bankpartner. 

Beide Seiten profitieren von vereinfachter Buchhaltung, planbarem Zahlungsverkehr und reduziertem Ausfallrisiko. Für die technische Abwicklung – von der Rechnungsverarbeitung bis zum elektronischen Rechnungsaustausch – setzen wir auf einen spezialisierten Partner mit langjähriger Erfahrung im Belegmanagement. Diese administrative Vereinfachung des Zahlungsverkehrs ist eine der zentralen Leistungen, mit denen der HOLZRING die Wertschöpfung zwischen Industrie und Handel verschlankt und allen Marktpartnern im Netzwerk Planungssicherheit gibt. 

 

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Der Prozess

Lieferant

Lieferung und Rechnung gehen an den Gesellschafter.

Zentralregulierende Bank

Zahlt den Lieferanten, übernimmt das Delkredere und rechnet mit dem Gesellschafter ab.

Gesellschafter

Zahlt zentral und gebündelt an die zentralregulierende Bank.

Beidseitiger Nutzen

Für Lieferanten

Ein-Adressaten-Logik
gesicherte Zahlungsströme
planbares Mahnverhalten
unlimitiertes Delkredere durch die zentralregulierende Bank
keine Organisationskosten

Für Gesellschafter

Einheitliche Abrechnung
vereinfachte Skonto-Nutzung
deutlich weniger Buchhaltungsaufwand
konsolidierte Lieferantendaten
zertifizierte Bonusabrechnung

Ihre Experten für Zentralregulierung

Hans Röhrs

Kaufmännischer Leiter
T +49 (421) 22315-18
E roehrs(at)holzring.de

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Uta Reinhardt

Assistenz kaufmännische Leitung
T +49 (421) 22315-27
E reinhardt(at)holzring.de

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Felix Labitzke

Assistenz kaufmännische Leitung
T +49 (421) 22315-14
E labitzke(at)holzring.de

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FAQ

  • Wie sind Bonitätslimits geregelt?

  • Welche Skonto-Konditionen gelten?

    Skonto- und Zahlungskonditionen werden in den Rahmenvereinbarungen zwischen Lieferant und der zentralregulierenden Bank vereinbart und gelten einheitlich für alle Gesellschafter, die über die Zentralregulierung abrechnen.

    Sollten einzelne Gesellschafter bereits vor Aufnahme eines Lieferanten in das HOLZRING-Netzwerk individuell bessere Skontosätze vereinbart haben, bleiben diese bestehen und gelten auch weiterhin. Das gilt gleichermaßen für neue Gesellschafter, die dem HOLZRING-Netzwerk beitreten: Auch sie profitieren von bereits bestehenden, individuell besseren Skontosätzen.